Öffentliche Bekanntmachung
über die Änderung des § 2 der Verordnung
über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und
-bedingungen für den Taxenverkehr im Landkreis Rügen
(Taxiverordnung) vom 8 März 1996

(Verordnung s. Amtsblatt des Landkreises Rügen Nr. 37 vom 29
März 1996, Änderung dieser Verordnung s. Amtsblatt des
Landkreises Rügen Nr. 57 vom 21. Mai 1999 und Änderung dieser Verordnung s. Amtsblatt des Landkreises Rügen Nr. 70 vom 16. Februar 2001)


Der § 2 o.g. Verordnung wird wie folgt geändert:

§ 2 Berechnung des Beförderungsentgeltes
(1) Das Beförderungsentgelt für die Beförderung von
Personen mit Taxen im Pflichtfahrgebiet darf weder
über-noch unterschritten werden und wird-unabhängig
von der Zahl der zu befördernden Personen-wie folgt
festgesetzt

1. Der Grundpreis beträgt 3,00 Euro

2. Kilometerpreis
Der Kilometerpreis beträgt für
-den 1. km 2,00 Euro
-den 2. bis 3. km 1,50 Euro
-ab dem 4. km 1,20 Euro

Nach- und Feiertagszuschläge von 10% auf km Entgelt
werktags Mo - Sa von 22:00 - 6:00 Uhr
sonn- und feiertags von 00:00 - 24:00 Uhr

3. Wartezeit Die Wartezeit von 0 - 5 Minuten wird mit 0,05 EURO/min und ab 6. Minute mit 0,30 Euro/min berechnet. Wartezeiten sind alle Stillstände der Taxe während der Inanspruchnahme auf Veranlassung des Bestellers oder Benutzers oder aus verkehrlichchen, nicht vom Taxifahrer zu vertretenden Gründen, es sei denn, dass der Stillstand durch den Fahrer
verschuldet wird oder wegen technischer Mängel am Fahrzeug eintritt.
Dieser Ausschluss gild auch bei allen Unfällen,
in die die Taxe unmittelbar verwickelt ist.

4. Anfahrt Die Vergütung für die Anfahrt zum Besteller ist frei.

5. Nicht zur Durchführung gekommene Fahrten
Kommt es aus vom Besteller zu vertretenden Gründen
nicht zur Durchführung der Fahrt nach Auftragserteilung
und Anfahrt zum Bestellort, so ist der Grundpreis in
doppelter Höhe (6,00 Euro) zu berechnen

Diese Verordnung tritt am 01. Februar 2009 in Kraft.
Die Umstellungsfrist beträgt 14 Tage. Der § 2 der Verordnung
über Beförderungsentgelte für Taxen im Landkreis Rügen
vom 01. Januar 2002 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

Bergen auf Rügen 27. Oktober 2008

Dr. K. Timmel
Landrätin


© 2005 wild-east® marketing