Servicequalität Vorpommern
"Service-Taxi"


gültig ab 01.01.2004


1. Erteilung und Aufrechterhaltung des Zetifikates "Servicetaxi"

  • Prüfung der Fahrzeuge erfolgt einmal jährlich durch eine Kommission
    "Servicetaxi" , die sich aus Vertretern des örtlichen Taxigewerbes und
    Beauftragten des Vereines Die Region Vorpommern e.V. zusammensetzt.
  • Fahrpersonal muss Kenntnis über die Kriterien des "Servicetaxi" nachweisen.
  • Für den Fahrgast erfolgt eine sichtbare Kennzeichnung des Fahrzeuges als
    "Servicetaxi" durch ein Qualitätslabel.
  • Bei schweren Verstößen wird der Titel "Servicetaxi" zeitweise oder ständig
    aberkannt (sichtbare Kennzeichnung durch Überkleben des Labels).


2. Fahrzeuganforderungen

  • Fahrzeug muss in gutem technischen und allgemeinen Zustand sein
  • Wartungen werden regelmäßig durchgeführt und nachgewiesen
  • keine auffälligen optischen Schäden (innen und außen)
  • Vorhandensein aller serienmäßigen Karosserie- und Zubehörteile (z.B. Radkappen usw.)
  • funktionsfähige Klimaanlage (in den Monaten Mai bis September)
  • Telefon, das auch vom Fahrgast gegen Aufpreis genutzt werden kann
  • EC- bzw. Kreditkartenleser (optional - soll zentral in M-V eingeführt werden)
  • den Witterungsverhältnissen angepasster Zustand des Fahrzeugäußeren
  • gepflegter Zustand des Fahrzeuginneren, einschließlich der Sitze


3. Ständig mitzuführende Gegenstände

  • Stadtplan Stralsund
  • Regenschirm
  • Kindersitz (verstellbare Sitzhöhen für Kleinkinder oder Kindersitz)
  • ausreichend Kleingeld
    (d.h. immer Wechseln von bis zu 50 € - Scheine möglich!)
  • Fahrerkarte
    (Kontaktinformationen des Taxiunternehmens, Name und Passbild des Fahrers)
  • Kennzeichnung als "Servicetaxi" durch außenklebendes Qualitätslabel an der rechten hinteren Türscheibe
  • Kundenkarten - sind frei zugänglich im Taxi auszulegen, z.B. Seitentasche (Bewertung der Dienstleistung durch den Fahrgast, Möglichkeit der Beschwerde, Hinweise für Serviceverbesserung)


4. Anforderungen an das Fahrpersonal

  • Das Fahrpersonal ist kundenfreundlich und sehr hilfsbereit, d. h.
    • Das Fahrzeug steht rechtzeitig, mindestens 5 min. vor Bestelltermin dem Fahrgast zur Verfügung. Der Fahrer bietet seine Dienstleistung an.
    • Der Fahrer nimmt dem Kunden das Gepäck ab, verstaut es sicher im Kofferraum und holt es am Ziel wieder heraus.
    • Der Fahrer holt die älteren und hilfebedürftigen Fahrgäste von der Haustür oder z.B. aus der Arztpraxis ab; bei Regen mit Schirm.
    • Dem Fahrgast wird beim Ein- und Aussteigen die Wagentür offen gehalten.
    • Die Fahrzeuge warten, bis die Fahrgäste nach verlassen des Taxi sicher im Haus sind.
    • Das Auftreten des Fahrpersonals darf keine Anlass zu Beschwerde bzw. Reklamationen geben.
  • Die Umgangssprache des Fahrpersonals ist deutsch.
  • Die Kleidung des Fahrpersonals ist sauber. Sie besteht aus einer mindestens knielangen Hosen und einem geschlossenen Oberteil (keine Achselshirts)
  • Das Fahrpersonal diskutiert mit dem Fahrgast grundsätzlich nicht über bereits verhandelte Konditionen, auch nicht bei unrentablen oder unangenehmen Aufträgen, wie z.B. Kurzstreckenfahrten, Kneipentour, Einkaufsfahrt usw..
  • Es werden generell keine Streitgespräche, "Jammergespräche" usw. mit dem Fahrgast geführt. Im Beisein des Kunden werden auch keine betriebsinternen Sachverhalte geklärt (kein Schlechtmachen von Disponentinnen oder Kollegen).
  • Die Funk-Betriebsordnung wird grundsätzlich eingehalten.
  • Bewusste Kommunikation der Serviceleistung "Servicetaxi" gegenüber dem Fahrgast, d. h. Leistungspaket unaufgefordert anbieten und erbringen!
  • Aktive Einflussnahme auf Ordnung und Sauberkeit am Taxistand.
  • Bereitschaft des Fahrpersonals zur individuellen Qualifizierung (Servicefreundlichkeit, Konfliktbewältigung, Fremdsprachen usw.)
  • Angemeldete "Servicetaxi" - Fahrten werden vorrangig bedient.


5. Aufgaben des Kommission "Servicetaxi"

  • Jährliche Prüfung des Fahrzeuge
  • Überprüfung des Kenntnisstandes des Fahrpersonal (Grundlage: 2 h Schulung)
  • stichpunktartige Kontrollen zur Einhaltung der Kriterien
  • Organisation von Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit für das "Servicetaxi" und das Qualitätslabell
  • Kommunikation weiterer spezialisierten Serviceleistungen wie z.B.
    • Senioren-Taxi
      (vorrangige Behandlung, zusätzlicher Service)
    • Welterbe-Taxi
      (Stadtrundfahrten - in Zusammenarbeit mit der Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund)
    • Dienste-Taxi
      (Starthilfe mit Überbrückungskabel, Lotsenfahrt, Überführungsfahrt usw.)
  • Auswertung der Fahrgastbefragung
  • Überprüfung von Beschwerden und Festlegung von Ordnungsmaßnahmen
  • Erarbeitung eines Kataloges für die Bewertung von Verstößen (Kategorisierung)
  • Leisten von kleinen Entschädigungen für Fahrgäste (außerhalb von Schadenersatzansprüchen, die an den Taxi- Unternehmer gerichtet sind)
  • Nachweisführung über die Verwendung des Ordnungsgelder

Anmerkung: Über eine geeignete juristische und steuerlich zulässig Form der Kommission, wird noch nachgedacht.


6. Ordnungsmaßnahmen

  • Bei Beschwerden prüft die Kommisson den Zustand des Fahrzeuges. die Situation des Fahrpersonals zum Beschwerdezeitpunkt und schätzt die Schwere* des Verstoßes ein:
    • kleiner Verstoß
      Beispiel: Fahrzeug unsauber
    • mittlerer Verstoß
      Beispiele:
      • kleine technischen Mängel am Fahrzeug
      • Unfreundlichkeit, mangelnde Servicebereitschaft des Fahrpersonals
      • das Fehlen ständig mitzuführender Gegenstände
    • schwerer Verstoß:
      Beispiele:
      • schwere technische Mängel am Fahrzeug
      • defekte Klimaanlage in den Sommermonaten,
      • der Fahrgast wird durch Fahrpersonal beschimpft und/oder beleidigt
      • Fahrpersonal lehnt Transport ab, weil die Fahrstrecke zu kurz ist
  • Bei von der Kommission "Servicetaxi" festgestellten Verstößen legt diese Sanktionen gegenüber dem Taxi-Unternehmer fest:
    • bei kleinen Verstößen: Abmahnung des Unternehmers
    • bei mittleren Verstößen: Ordnungsgeld** in Höhe von 20 €
    • bei schweren Verstößen: Ordnungsgeld** in Höhe von 75 € oder Aberkennung des "Servicetaxi" für min. 1 Monat
  • Verwendung der Ordnungsgelder
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Entschädigung von Kunden
    • Aufwandsentschädigungen für die Kommissionsmitglieder
    • Durchführung von Schulungen für Fahrpersonal und Disponentinnen


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* Ein für alle Taxiunternehmer zugänglicher Verstoßkatalog wir durch die Kommission "Servicetaxi" erarbeitet.

** Ordnungsgelder werden an den Verein die Region Vorpommern e.V. bezahlt.


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